Sparen 3

Sorgen Sie vor und sichern Sie sich die finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand. Sie profitieren von attraktiven Konditionen, bleiben flexibel und sparen dabei Steuern.

Verwendung

Mit dem Sparen 3-Konto bieten wir Ihnen ein spesenfreies Konto für steuerbegünstigtes Vorsorgesparen mit Vorzugszins. Ihre Einzahlungen gestalten Sie individuell und flexibel. Das Gesetz legt lediglich einen jährlichen Maximalbetrag fest, welchen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

  • Mit Pensionskasse: CHF 7'056.00
  • Ohne Pensionskasse: max. CHF 35'280.00 (max. 20% des Nettoeinkommens)

Sie profitieren von einer wesentlichen Steuererleichterung. Gleichzeitig entfallen die Verrechnungs- und Vermögenssteuern sowie die Steuern auf den Zinserträgen. Beim Bezug wird das Vermögen separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

Weiter bieten wir Ihnen mit einem Sparen 3-Konto die Möglichkeit, ihr Vorsorgeguthaben in Wertschriften anzulegen und von höheren Renditechancen zu profitieren.

Vorteile

  • Vorzugszins und spesenfreie Kontoführung
  • Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig
  • Zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Keine Steuern auf Zins und Kapital bis zur Auszahlung
  • Wertschriftensparen möglich

Voraussetzungen

  • AHV-pflichtiges Einkommen

Leistungen

Kontoauszug Jährlich mit Bescheinigung für die Steuererklärung
Kontoabschluss Jährlich

Währung und Konditionen

Währung CHF
Zinssatz 0.900 %
Rückzüge

Gemäss Vorsorgevereinbarung und Stiftungsreglement

Bemerkungen

Die Einzahlungen auf das Sparen 3-Konto erfolgen im Rahmen des steuerprivilegierten Sparens. Das Geld dient der Vorsorge und ist deshalb gebunden. Es gibt Gründe für den vorzeitigen Bezug:

  • Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Amortisation der Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
  • Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz
  • Transfer in eine andere gebundene Vorsorgeeinrichtung
  • Bezug einer ganzen Invaliditätsrente, wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert war

Beim Bezug wird das Vermögen – separat vom übrigen Einkommen – zu einem reduzierten Satz besteuert. Das Vorsorgevermögen ist für Frauen ab 59 Jahren und für Männer ab 60 Jahren in jedem Fall frei verfügbar.

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