Kontokorrent-Kredit
Verwendung
- Sicherstellung Ihres betrieblichen Liquiditätsbedarfes
- Möglichkeit eines flexiblen, bedürfnisgerechten Cash-Managements
Vorteile
- Persönliche Gesamtberatung
- Schneller Kreditentscheid
- Zinspflicht nur auf dem effektiv beanspruchten Teil des Kontokorrent-Kredites
- Vereinbarte Kreditlimite ist jederzeit als Liquiditätsreserve verfügbar
Zinssätze
Mit kuranten Sicherheiten | 3.000 % – 4.000 % |
Ohne kurante Sicherheiten | 4.000 % – 5.000 % |
Zuzüglich Kreditkommission von 0.25 % pro Quartal auf dem höchstbenutzten Schuldbetrag
Konditionen
Laufzeit | Befristet oder unbefristet |
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Zinstermine | Vierteljährlich |
Kündigung | Jederzeit und gegenseitig sofort kündbar |
Bemerkungen
- Rahmenlimite: Im Kundengespräch kann geprüft werden, ob eine Rahmenlimite vereinbart wird. Die Rahmenlimite ist mit dem Gesamtbetrag identisch, den wir Ihrer Unternehmung zur Verfügung stellen. Sie können dieses Kapital ganz oder teilweise in Form von Kontokorrent-Krediten, Festen Vorschüssen, Darlehen und Garantien auf verschiedenen Konten beanspruchen. Sie haben den Vorteil, die Aufteilung des Kapitals jeweils Ihren ändernden Bedürfnissen anpassen und damit die Kreditkosten optimieren zu können. Mindestbetrag für eine Rahmenlimite: CHF 300'000.00.
- Starthilfe: Wir unterstützen Gewerbetreibende (neu gegründete Firmen) im Appenzellerland mit dem KMU-Starthilfekredit. Er kann in Form eines Kontokorrent-Kredites in den ersten Jahren der Betriebsaufnahme beansprucht werden.
Konditionen: Zinsvergünstigung von 1.00 % pro Jahr während maximal 5 Jahren
Voraussetzung: Die neu gegründete Gesellschaft muss den Sitz im Appenzellerland haben. Ein Rechtsformwechsel oder eine Sitzverlegung gelten nicht als Neugründung.