Überbrückungskredite für Unternehmen
Die Appenzeller Kantonalbank beteiligt sich am Garantieprogramm des Bundes zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund der Corona-Situation in finanzielle Engpässe geraten sind. Betroffene Betriebe sollen dabei verbürgte Überbrückungskredite erhalten.
Das müssen Sie beachten
- Kreditsuchende müssen die Vereinbarung des Bundes unter covid19.easygov.swiss ausfüllen und unterzeichnen. Dieses Dokument kann dann per E-Mail an die APPKB gesendet werden.
- Diese Überbrückungskredite können grundsätzlich bis am 31. Juli 2020 beantragt werden. Berechtigt sind Unternehmungen, welche aufgrund der COVID-19-Krise hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sind. Die Überbrückungskredite dienen der Sicherung von laufenden Liquiditätsengpässen.
- Der Antrag kann vollständig via E-Mail oder per Post bei der APPKB eingereicht werden. Wir bitten Sie, auf den persönlichen Besuch bei unseren Geschäftsstellen zu verzichten.
bis CHF 500 000.– («COVID-19-KREDIT»)
- Machen Sie eine Selbstdeklaration und bestimmen Sie Ihren Kreditbetrag auf der Website des Bundes: covid19.easygov.swiss
- Drucken Sie die im Schritt 1 generierte Kreditvereinbarung aus und unterzeichnen Sie diese.
- Senden Sie das Dokument elektronisch (Scan per E-Mail) oder per Post an Ihren persönlichen Kundenberater. Kunden ohne direkte Ansprechperson können die Anträge an helpdesk@appkb.ch senden. Das Original ist nicht einzureichen.
- Wir prüfen anschliessend die Unterlagen und setzen bei Bewilligung die Kreditlimite aus.
- Sie werden von uns über die Verfügbarkeit des «COVID-19-KREDIT» informiert
ab CHF 500 000.– («COVID-19-KREDIT-PLUS»)
- Machen Sie eine Selbstdeklaration und bestimmen Sie Ihren Kreditbetrag auf der Website des Bundes: covid19.easygov.swiss
- Drucken Sie die im Schritt 1 generierten Dokumente aus und unterzeichnen Sie diese.
- Senden Sie die Dokumente elektronisch (Scan per E-Mail) oder per Post an Ihren persönlichen Kundenberater. Kunden ohne direkte Ansprechperson können die Anträge an helpdesk@appkb.ch senden. Die Originale sind nicht einzureichen.
- Wir leiten das beschleunigte Kreditvergabeverfahren ein und senden Ihnen bei einem positiven Kreditentscheid den Kreditvertrag zu. Zusätzlich bestellen wir die Einzelbürgschaft bei der zuständigen Bürgschaftsgenossenschaft.
- Nach Erhalt der Einzelbürgschaft von der Bürgschaftsgenossenschaft sowie nach Rücksendung des unterzeichneten Kreditvertrags setzen wir die Kreditlimite aus.
- Sie werden von uns über die Verfügbarkeit des «COVID-19-KREDIT-PLUS» informiert.
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