Überbrückungskredite für Unternehmen

Die Appenzeller Kantonalbank beteiligt sich am Garantieprogramm des Bundes zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund der Corona-Situation in finanzielle Engpässe geraten sind. Betroffene Betriebe sollen dabei verbürgte Überbrückungskredite erhalten.

Das müssen Sie beachten

  • Kreditsuchende müssen die Vereinbarung des Bundes unter covid19.easygov.swiss ausfüllen und unterzeichnen. Dieses Dokument kann dann per E-Mail an die APPKB gesendet werden.
  • Diese Überbrückungskredite können grundsätzlich bis am 31. Juli 2020 beantragt werden. Berechtigt sind Unternehmungen, welche aufgrund der COVID-19-Krise hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sind. Die Überbrückungskredite dienen der Sicherung von laufenden Liquiditätsengpässen.
  • Der Antrag kann vollständig via E-Mail oder per Post bei der APPKB eingereicht werden. Wir bitten Sie, auf den persönlichen Besuch bei unseren Geschäftsstellen zu verzichten.

bis CHF 500 000.– («COVID-19-KREDIT»)

  1. Machen Sie eine Selbstdeklaration und bestimmen Sie Ihren Kreditbetrag auf der Website des Bundes: covid19.easygov.swiss
  2. Drucken Sie die im Schritt 1 generierte Kreditvereinbarung aus und unterzeichnen Sie diese.
  3. Senden Sie das Dokument elektronisch (Scan per E-Mail) oder per Post an Ihren persönlichen Kundenberater. Kunden ohne direkte Ansprechperson können die Anträge an helpdesk@appkb.ch senden. Das Original ist nicht einzureichen.
  4. Wir prüfen anschliessend die Unterlagen und setzen bei Bewilligung die Kreditlimite aus.
  5. Sie werden von uns über die Verfügbarkeit des «COVID-19-KREDIT» informiert
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ab CHF 500 000.– («COVID-19-KREDIT-PLUS»)

  1. Machen Sie eine Selbstdeklaration und bestimmen Sie Ihren Kreditbetrag auf der Website des Bundes: covid19.easygov.swiss
  2. Drucken Sie die im Schritt 1 generierten Dokumente aus und unterzeichnen Sie diese.
  3. Senden Sie die Dokumente elektronisch (Scan per E-Mail) oder per Post an Ihren persönlichen Kundenberater. Kunden ohne direkte Ansprechperson können die Anträge an helpdesk@appkb.ch senden. Die Originale sind nicht einzureichen.
  4. Wir leiten das beschleunigte Kreditvergabeverfahren ein und senden Ihnen bei einem positiven Kreditentscheid den Kreditvertrag zu. Zusätzlich bestellen wir die Einzelbürgschaft bei der zuständigen Bürgschaftsgenossenschaft.
  5. Nach Erhalt der Einzelbürgschaft von der Bürgschaftsgenossenschaft sowie nach Rücksendung des unterzeichneten Kreditvertrags setzen wir die Kreditlimite aus.
  6. Sie werden von uns über die Verfügbarkeit des «COVID-19-KREDIT-PLUS» informiert.

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