Staatsgarantie
Die Appenzeller Kantonalbank ist zu 100 % im Besitz des Kantons Appenzell Innerrhoden. Der Kanton haftet für alle Verpflichtungen der Appenzeller Kantonalbank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen.
Eine Staatsgarantie zu haben bedeutet, dass im theoretischen Fall einer massiven Krise mit einer damit verbundenen Zahlungsunfähigkeit der APPKB, der Kanton AI für die Verbindlichkeiten der Bank gerade steht. Damit ist sichergestellt, dass die Kunden ihr Geld in jedem Falle zurückerhalten. Darunter fallen insbesondere Forderungen wie Kontoguthaben, Kassenobligationen und Festgelder der APPKB.
Nicht zur Anwendung käme die Staatsgarantie für Vermögenswerte, die in einem Depot verwahrt werden (Aktien, Obligationen, Anlagefondsanteile usw.). Depotwerte sind nicht Gegenstand der Konkursmasse, da im Liquidationsfall – wie bei allen Banken – ein gesetzliches Aus- bzw. Absonderungsrecht zugunsten des Bankkunden besteht.
Die Appenzeller Kantonalbank verfügt über eine äusserst solide Eigenkapitalbasis, welche das gesetzliche Minimum deutlich übersteigt. Seit der über 100-jährigen Geschichte der Kantonalbanken ist es noch nie dazu gekommen, dass ein Kanton Kundengelder rückerstatten musste.