Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein von der OECD weltweit greifender Standard, der zum Ziel hat, die Steuertransparenz von Bankkunden und deren Bankverbindungen zu erhöhen.
Beim AIA tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von steuerpflichtigen Kunden aus. Auch die Schweiz wird sich am AIA beteiligen. Die Appenzeller Kantonalbank ist wie alle Finanzinstitute der teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben konsequent umzusetzen.
Wer ist von den AIA-Anforderungen betroffen?
Kunden, welche ihre unbeschränkte Steuerpflicht nicht in der Schweiz haben, sondern in einem Land, welches mit der Schweiz ein Abkommen zum Informationsaustausch abgeschlossen hat.
Welche Informationen meldet die Bank?
Die Bank muss Kundendaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, SIN (Steuer-Identifikationsnummer), Kontonummer sowie Finanzdaten wie Konto-/Depotstand, Brutto-Anlageerträge inklusive Zinsen und Dividenden und Brutto-Veräusserungserlöse an die Schweizer Steuerbehörde melden.
Schutz der Privatsphäre
Auch mit dem AIA bleibt das Bankkundengeheimnis in der Schweiz gewahrt.
Was muss ich unternehmen?
Wenn Sie vom AIA betroffen sind oder falls wir weitere Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen unter dem AIA benötigen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Wann wurde der AIA eingeführt?
Die Schweiz hat den AIA am 01.01.2017 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Abkommen mit den EU Staaten und weiteren Ländern in Kraft getreten. Ab Mitte 2018 wird die Schweizer Steuerbehörde die relevanten Informationen den zuständigen Steuerbehörden melden.
Was erhält die Schweiz im Gegenzug zum AIA von den Ländern, mit denen sie diesen vereinbart hat?
Das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst die Partnerländer übernehmen gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen wie umgekehrt. Die Schweizer Steuerbehörden erhalten also automatisch Informationen über Schweizer Steuerpflichtige mit einem Konto in einem Partnerland.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der AIA Website der OECD oder der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung sind weitere Informationen abrufbar. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.
Was passiert mit den internationalen Quellensteuerabkommen Europäische Zinsbesteuerung und Abgeltungssteuer?
Da sich die Europäische Union zum AIA bekannt hat, fallen die europäische Zinsbesteuerung und die Abgeltungssteuer mit Österreich und Grossbritannien weg.