Instant-Zahlung (Eingang)

Empfangen Sie innerhalb von zehn Sekunden einen Geldbetrag in Schweizer Franken von einem anderen Konto in der Schweiz.

Ab 6. August 2024 können unsere Kundinnen und Kunden neu Instant-Zahlungen – auch Instant Payments oder IP genannt –  empfangen.

Mit der Markteinführung vom 20. August 2024 werden die grössten Schweizer Banken bereit sein, Instant-Zahlungen zu empfangen. Die restlichen Banken folgen bis 2026. 

Logo Instant-Zahlung

Verwendung

Empfang von Überweisungen in Echtzeit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr bis maximal CHF 20'000

Vorteile

24/7/365: Instant-Zahlungen können jederzeit ausgeführt werden - 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr.

Schnell: Nach Auslösung einer Instant-Zahlung wird das Geld dem Bankkonto der begünstigten Partei in weniger als 10 Sekunden gutgeschrieben.

Aktuelle Kontostände: Mit einer Instant-Zahlung erfolgen Belastung und Gutschrift auf das Bankkonto in der Schweiz gleichzeitig.

Voraussetzungen

Privatkonto, Servicekonto, Sparkonto oder Kontokorrent bei der Appenzeller Kantonalbank.

Leistungen

Detaillierte Gutschriftsanzeige oder detaillierter Kontoauszug. 

Konditionen

Spesenfrei

  

  

FAQs

Was ist eine Instant-Zahlung?

Bei der Zahlungsart Instant-Zahlung wird ein Geldbetrag in Schweizer Franken innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto auf ein anderes Konto in der Schweiz überwiesen. 

An wen kann Geld überwiesen werden?

Instant-Zahlungen funktionieren nur zwischen Finanzinstituten, die am Schweizer Interbank-Zahlungssystem (SIC-System) teilnehmen. Damit Geld als Instant-Zahlung überwiesen werden kann, muss das Finanzinstitut der begünstigten Bank diese Zahlungsart verarbeiten können. Bei den grössten Schweizer Finanzinstituten im Kundenzahlungsverkehr wird dies ab Ende August 2024 der Fall sein. Bis spätestens Ende 2026 folgen die übrigen Finanzinstitute. Instant-Zahlungen sind nur innerhalb der Schweiz möglich. 

Welche Einschränkungen gibt es?

Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20‘000. Ein Instant-Zahlungseingang kann auch zurückgewiesen werden, wenn z.B. die Kontonummer nicht korrekt ist, eine nicht zugelassene Kontoart gewählt wurde (Hypotheken, Vororgekonten Säule 3a/Freizügigkeit etc.), wenn die Systeme nicht verfügbar sind oder aus regulatorischen Gründen. 

Kann auch Geld gesendet werden?

Nein, das ist aktuell noch nicht möglich. Dies wird voraussichtlich erst gegen Ende 2025 der Fall sein. Aktuell bieten erst wenige Finanzinstitute das Senden von Instant-Zahlungen an.

Inwiefern unterscheiden sich Instant-Zahlungen?

Eine herkömmliche Überweisung innerhalb der Schweiz wird im Laufe des Tages (Bankarbeitstag) beim Begünstigten gutgeschrieben. Eine Instant-Zahlung wird zu jeder Uhrzeit und zu jedem Wochentag innerhalb von maximal zehn Sekunden abgewickelt. 

Ist eine Instant-Zahlung sicher?

Die Finanzinstitute wenden dieselben Sicherheitsmassnahmen an wie bei herkömmlichen Überweisungen.

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