Freizügigkeitskonto
Verwendung
Zur Anlage von Freizügigkeitsleistungen im Rahmen der 2. Säule für Privatkunden.
Dieses Vermögen wird unter folgenden gesetzlichen Vorschriften auf einem Freizügigkeitskonto angelegt, wenn Sie:
- Ihren Arbeitgeber wechseln
- Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben
(Mutterschaft, Weiterbildung, Auslandaufenthalt, aber auch bei Arbeitslosigkeit) - Eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und dabei auf eine Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge verzichten wollen
Vorteile
- Vorzugszins
- Keine Steuern auf Zins und Kapital während Laufzeit
- Wertschriftensparen - mit kontrolliertem Risiko zu noch besserer Performance
- Guthaben können zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum benutzt oder bestehende Hypotheken mit dem Guthaben abbezahlt werden
Leistungen
Kontoauszug | Jährlich |
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Kontoabschluss | Jährlich |
Währung und Konditionen
Währung | CHF |
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Zinssatz | 0.500 % |
Kontoführung | Jährliche Kontoführungsgebühr von CHF 36.00 |
Sonstige Gebühren | Saldierungsgebühr bei vorzeitigem Bezug bei Wohnsitz im Ausland: CHF 200.00 (Teilbezug CHF 100.00) |
Rückzüge | Rückzüge frühestens 5 Jahre vor, spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen BVG-Rentenalters (ausgenommen sind von der Gesetzgebung vorgesehene Ausnahmen) |
Bemerkungen
- Ihr Konto wird bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung mit Stiftungssitz in Basel geführt.
- Das Vorsorgeguthaben wird grundsätzlich am Monatsersten nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters zur Auszahlung fällig.
- Die Fälligkeit der Altersleistung können Sie um maximal 5 Jahre aufschieben.
- Es gilt die aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule mit den entsprechenden Bestimmungen, insbesondere das Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung.
- Keine Belastung der Kontoführungsgebühr bei Vorsorgevermögen unter CHF 1000.00.
- Keine Belastung der Kontoführungsgebühr wenn die Freizügigkeitsleistungen in Wertschriftensparen angelegt sind.