Schaufenster ab 2026 kostenlos mieten
An unserem Hauptsitz in Appenzell bieten wir Ihnen ab dem Jahr 2026 wieder die Möglichkeit kostenlos Werbung an sehr gut frequentierter Lage mit einem ausgezeichneten Beachtungsgrad zu machen. Dazu steht Ihnen eines von vier Schaufenstern an der Ostfassade des Hauptgebäudes zur Verfügung.
Allgemeine Infos
Belegungsdauer |
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Zeiträume |
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Ansicht und Details zu den Schaufenstern
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Farben |
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Schaufenster 1 |
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Schaufenster 2 |
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Schaufenster 3 |
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Schaufenster 4 |
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Wichtige Bemerkungen
- Die Appenzeller Kantonalbank übernimmt keine Haftung für das Ausstellungsgut. Die Versicherung ist Sache des Ausstellers.
- Eine einheitliche Beleuchtung (Spots) von oben und von der Seite ist vorhanden. Beachten Sie wegen der Brandgefahr einen Mindestabstand von 30 cm.
- Vorhangschienen zum Aufhängen sind vorhanden.
- Das Anbringen von Preisschildern ist nicht erlaubt.
- Die Fenstergläser bieten keinen Schutz vor UV-Strahlung.
- Das Anbringen von Folien oder Kleber an den Fenstergläsern ist verboten.
- Hinter den Schaufenstern befinden sich Arbeitsplätze und Kundenempfangszonen. Der Lichteinfall darf nur wenig beeinträchtigt werden. Das Aufstellen von Rückwänden und lichtundurchlässigen Bannern ist deshalb nicht erlaubt. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichteinhaltung eine entsprechende Korrektur zu verlangen.
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